NEWS 3/2023
Großer Erfolg für Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch als Expert Witness für liechtensteinisches Recht in einem prominenten vom High Court in London kürzlich entschiedenen Fall
Zentraler Gegenstand des Rechtsstreits zwischen der klagenden liechtensteinischen ASTURION STIFTUNG und der beklagten saudi-arabischen Prinzessin ALJAWARAH BINT IBRAHIM ABDULAZIZ ALIBRAHIM war die Frage der Rechtsgültigkeit der Übertragung eines exquisiten Londoner Anwesens namens “Kenstead Hall” durch die Stiftung an die Beklagte.
Diese Liegenschaft war im Oktober 2011 von Faisal Assaly, dem langjährigen Rechtsbeistand des Stifters und einzelvertretungsbefugten Stiftungsratsmitglied der Asturion Foundation, namens der Stiftung auf die beklagte Prinzessin übertragen worden.
Die Übertragung war aufgrund einer entsprechenden Instruktion des Stifters, König Fahd bin Abdulaziz, der von 1982 bis 2005 in Saudi-Arabien regierte, erfolgt. König Fahd war zu seinen Lebzeiten alleiniger Erstbegünstigter der Stiftung und hatte sich anlässlich der Stiftungserrichtung umfangreiche Stifterrechte ausbedungen.
Eine mündliche Instruktion zur Übertragung durch König Fahd war an Stiftungsrat Faisal Assaly bereits im Jahr 2001 ergangen. Die Instruktion erfolgte im selben Jahr durch den König auch schriftlich, doch die schriftliche Ausfertigung kam erst nach dem Tod des Stifters im Jahr 2005 hervor. Weitere Übertragungen prestigeträchtiger Liegenschaften aus dem Stiftungsvermögen an die nunmehrige beklagte Prinzessin fanden aufgrund entsprechender Instruktionen des Königs auch in anderen Ländern statt und sind dort Gegenstand separater Rechtsstreitigkeiten.
Die klagende Asturion Foundation hatte in ihrer Klage im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Übertragung von Kenstead Hall in Verletzung des statutarischen Stiftungszwecks und ohne vorherige Beschlussfassung im Stiftungsrat erfolgt und deshalb unwirksam sei.
Der High Court wies den geltend gemachten Rückübertragungsanspruch der Asturion Foundation betreffend Kenstead Hall in einem 70-seitigen Urteil vom 21.12.2023, Case No: HC-2015-001414, [2023] EWHC 3305 vollumfänglich ab.
Dr. Bösch war von der beklagten Prinzessin als Expert Witness aufgeboten worden. Die von den beiden Prozessparteien jeweils namhaft gemachten Expert Witnesses für liechtensteinisches Recht widersprachen sich in vielfältiger Hinsicht sowohl in ihren Reports als auch in ihrer mehrtägigen Evidence am Londoner High Court diametral.
Richter Adam Johnson schloss sich in seinem Urteil durchwegs den Rechtsansichten von Expert Witness Dr. Bösch an. Er fasste seine Eindrücke aus der Expert Evidence zum liechtensteinischen Recht eingangs seines Urteils in Rn 28 mit folgenden Worten vorab zusammen:
“Both experts were professional and impressive, but as I explain below, where there were material differences between them, I preferred the evidence of Dr Bösch.”
Der besondere Expertenstatus von Rechtsanwalt Dr. Bösch in seinem Spezialgebiet liechtensteinisches Stiftungs-, Trust- und Gesellschaftsrecht hat somit durch das Londoner Gericht eine eindrucksvolle Bestätigung erfahren.
Das Urteil ist in englischer Sprache im Internet als Volltext abrufbar.
https://www.judiciary.uk/judgments/asturion-foundation-v-aljawarah-bint-ibrahim-abdulaziz-alibrahim/
Vaduz, 27.12.2023