NEWS 02/2015
Innovation in Liechtenstein – die neue Protected Cell Company
Per 23.12.2014 ist im Fürstentum Liechtenstein eine interessante Änderung des Personen- und Gesellschaftsrecht in Kraft getreten. Mit ihr hat der liechtensteinische Gesetzgeber eine neue Rechtsform geschaffen: die segmentierte Verbandsperson („Protected Cell Company“).
Die liechtensteinische Regierung erachtet die segmentierte Verbandsperson als wichtige Bereicherung des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts. Damit soll der heimische Finanzplatz im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
Kernpunkt der Neuregelung ist die gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Unterteilung des Vermögens einer juristischen Person in einen Kern (core oder non-cellular part) und ein oder mehrere davon getrennte Segmente (cells). Gesetzgeberisches Ziel dieser Unterteilung ist es, die Haftung der juristischen Person in bestimmten Fällen auf das Kernvermögen bzw. auf das Segmentvermögen beschränken zu können. Die Möglichkeit zur Segmentierung besteht bis auf weiteres nur bei den drei im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Zweckbestimmungen.
RA Dr. Harald Bösch hat im Vorfeld der Novellierung zum Regierungsentwurf eine kritische Stellungnahme abgegeben, die in weiterer Folge das Gesetzgebungsverfahren erheblich beeinflussen konnte. Wir werden bezüglich dieser Innovation weiter juristisch am Ball bleiben.