Buchbeschreibung: Liechtensteinisches Stiftungsrecht

Mit dem 2005 erschienen Buch ist erstmals eine umfassende zivilrechtliche Darstellung des liechtensteinischen Stiftungsrechts zur Veröffentlichung gelangt. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet ein Rechtsvergleich zwischen dem liechtensteinischen Stiftungsrecht und seinem ursprünglichen Rezeptionsvorbild, dem Stiftungsrecht des ZGB. Darauf aufbauend werden in kritischem Dialog mit der einschlägigen (auch unveröffentlichten) Rechtsprechung insbesondere die systematische Stellung der Stiftung im PGR, ihre Begriffsmerkmale, die einzelnen gesetzlichen Stiftungstypen, grundlegende Fragen der Stiftungserrichtung, Beendigung und Aufsicht sowie die Rechtsstellung der Begünstigten und des Stifters einer ausführlichen juristischen Analyse unterzogen. Liechtensteinische Besonderheiten wie namentlich die körperschaftliche Einflussnahme durch den Stifter oder die treuhänderische Stiftungserrichtung und Ausübung der Stifterrechte werden eingehend methodisch gewürdigt.

Rezensionen zum Buch: Liechtensteinisches Stiftungsrecht

durch Prof. Dr. Hans Michael Riemer, damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Privatrecht an der Universität Zürich, (emeritiert am 28. Februar 2007
in: Schweizerische Juristen-Zeitung 101 (2005) Nr. 21, S. 514 f.

Auszug aus der Buchbesprechung von Prof. Dr. Hans Michael Riemer:

"Wer sich inskünftig mit dem liechtensteinischen Stiftungsrecht befassen will, sei es unkritisch, sei es kritisch, wird um dieses fundierte Werk (das auch die Qualität einer Habilitationsschrift hätte) nicht herumkommen."

 

durch Dr. Andreas Richter LL.M, Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partner, Berlin
in: Deutsche Stiftungen 3/2005, S. 48 f.

Auszug aus der Buchbesprechung von Dr. Andreas Richter:

"Wer sich umfassend über das liechtensteinische Stiftungsrecht informieren will, sollte zu der von Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch vorgelegten Untersuchung greifen."

 

durch Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft, Notar in Dornbirn
in: Liechtensteinische Juristenzeitung (LJZ) 4/2005 , S. 96

Auszug aus der Buchbesprechung von Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft:

"Das vorliegende Werk verdient grosse Anerkennung, zumal die Probleme treffsicher geortet und - im Einklang mit den tragenden Grundwertungen der Rechtsordnung - methodisch überzeugend gelöst werden. Es darf angenommen werden, dass sich weder die Rechtsprechung noch der Gesetzgeber den überzeugenden Gedanken von Bösch verschliessen können."

 

durch Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Lehrstuhl für Privatrecht, Schwerpunkt ZGB an der Universität Zürich
in: schweizerische Zeitschrift für Vormundschaftsrecht, 61. Jg., Nr. 2/April 2006, S. 119 f.

Auszug aus der Buchbesprechung von Prof. Dr. iur. Breitschmid:

"Indes legt Bösch nicht nur eine umfassende, sondern auch eine durchaus kritische Würdigung der liechtensteinischen Ordnung vor, die einerseits deutlich macht, dass Versteckspiele nur beschränkt möglich sind (bzw. auf dem liechtensteinischen Gesetzgeber ein beträchtlicher Druck lastet, das Missbrauchspotential einzudämmen), und anderseits fundierte Grundlage bildet, um die unentbehrlichen Informationen zu gewinnen, welche auch im vormundschaftsbehördlichen Alltag unvermittelt Bedeutung erlangen können - immerhin hat das liechtensteinische Stiftungsrecht nämlich durchaus lautere Einsatzbereiche. Anzuzeigen ist mithin ein neues Standardwerk, welches für die vormundschaftliche Praxis unter folgenden Belangen von Bedeutung sein kann: ..."

 

durch Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Karl-Franzens-Universität Graz
in: ÖJZ (2006) 11, S. 474

Auszug aus der Buchbesprechung von Univ-Prof. Dr. Johannes Zollner:

"Die vorliegende systematische Auseinandersetzung zum liechtensteinischen Stiftungsrecht ist ein umfassendes Werk, in welchem sich sämtliche maßgebliche Fragen des liechtensteinischen Rechts wiederfinden. Aufgrund der Nähe zum schweizerischen und zum österreichischen Stiftungsrecht und der ausführlichen rechtsvergleichenden Untersuchungen des Autors ist dieses Buch für sämtliche stiftungsrechtlich interessierte Personen ein wichtiges Nachschlagewerk. Dem österreichischen Leser erlaubt es die Vergleichbarkeit der österreichischen und liechtensteinischen Rechtslage, für die vielen noch ungelösten Fragen des österreichischen Stiftungsrechts einen Blick über die Grenzen zu werfen und - durch die nachbarstaatliche Rechtsordnung inspiriert - Lösungsvorschläge für heimische Stiftungen zu beziehen.

 

durch Priv. Doz. Dr. Rainer Kulms, LLM. (Michigan), Wissenschaftlicher Referent. Länderreferent USA (Wirtschaftsrecht), Max Planck Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
in: European Business Organization Law Review 7 (2006) S. 879 ff.

Auszug aus der Buchbesprechung von Priv. Doz. Dr. Rainer Kulms, LLM. (Michigan):

"This book is set to become standard reading for anybody working on Liechtenstein foundations. It is a most comprehensive analysis of the relevant Liechtenstein case law, drawing heavily on Austrian and Swiss court cases in order to support the comparative law approach the author advocates and so convincingly sustains throughout his voluminous study. Liechtenstein’s law on foundations may be singular, but it is certainly not so unique as to ignore its Swiss origins. Bösch thoroughly surveys the relevant literature, which includes English law references to the law of trusts. He is inspired by an unwavering enthusiasm for market transparency and creditor protection. This approach is highly thought provoking and perhaps slightly disconcerting to some local foundation law practitioners. From a more global perspective, the author should be congratulated for his impressive case study on a small jurisdiction that has to tread the difficult path between demands for a competitive legal system and transparent capital markets."

 

durch Priv.-Doz. Dr. iur. Thomas von Hippel, Hamburg
in: Rabels Zeitschrif t für ausländisches und internationales Privatrecht 72 (2008) S. 643 ff.

Auszüge aus der Buchbesprechung von Priv.-Doz. Dr. iur. Thomas von Hippel:

III. Wenn man die Untersuchung nochmals zusammenfassend würdigt, so sind insbesondere drei Leistungen des Autors hervorzuheben.
  1. Einmal gelingt es dem Autor, eine lebendige und hochinteressante Studie der Entwicklung des liechtensteinischen Stiftungsrechts und der Art und Weise, wie sich die merkantile Erwägung, durch die Stiftungsform ausländisches Kapital anzuziehen, in der Gesetzgebung und Rechtsprechung niedergeschlagen hat. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass der Autor auch Interna aus der Stiftungspraxis darstellt, die aus der Lektüre des Gesetzestextes nicht erkennbar sind.
  2. Zweitens zeigt Bösch in überzeugender Weise auf, dass sich zumindest manche bedenklich anmutende Auswüchse des liechtensteinischen Stiftungsrechts schon de lege lata korrigieren lassen.
  3. Schließlich ist die Diskussion über die Möglichkeiten und Gefahren „korporativer Stiftungen“ auch für die aktuelle deutsche Debatte von großem Interesse, denn sie zeigt die Erfahrungen und Probleme mit derartigen Gebilden auf und regt an zu überdenken, in welchen Fällen solche „korporativen Elemente“ eine diskutable Gestaltungsoption darstellen und in welchen Fällen sie für Missbräuche anfällig sind.
V. Summa summarum ist die Arbeit von Bösch ein großer Gewinn für die Wissenschaft, weil es sich hierbei um eine fundierte Grundlagenarbeit im besten Sinne des Wortes handelt, die reichhaltiges Anschauungsmaterial zur liechtensteinischen Stiftungspraxis bietet und die deutsche Diskussion zu den Destinatärsrechten und der Zulässigkeit „korporativer“ Stiftungen bereichert.

 

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