Trust und Treuunternehmen
Der liechtensteinische Trust (Treuhänderschaft) ist ein einzigartiges Rechtsinstitut mit einem besonderen Flair. Mit ihm wollte der liechtensteinische Gesetzgeber vor allem aus dem Rechtskreis des Common Law stammenden Kunden eine Vermögensstruktur zur Verfügung stellen, mit deren Funktionsweise diese vertraut sind. Die Einzigartigkeit der liechtensteinischen Treuhänderschaft liegt in der gesetzlichen Begründung eines treuhandrechtlichen Sondervermögens, das in vielerlei Hinsicht dem Trust des Common Law nachempfunden ist. Im Gegensatz zum liechtensteinischen Trust kommt dem Treuunternehmen eine generelle Parteifähigkeit zu und es kann statutarisch auch als juristische Person konzipiert werden.
Vieles was zum liechtensteinischen Trust in zweitklassigen Literaturbeiträgen oder auf Websites verbreitet wird, kann einer kritischen Prüfung leider nicht standhalten. Demgegenüber hat RA Dr. Bösch mit seiner 1995 publizierten Dissertation eine Neubewertung des liechtensteinischen Trust bewirkt, die sich in weiterer Folge in einer grundlegenden Änderung der liechtensteinischen höchstgerichtlichen Praxis niedergeschlagen hat.
Wer den liechtensteinischen Trust und seine Eigenheiten im Rahmen anwaltlicher oder kautelarjuristischer Tätigkeit nicht nur oberflächlich, sondern substantiell begreifen möchte, wird nicht umhinkommen, sich rechtsvergleichend auch mit dem liechtensteinischen Rezeptionsvorbild, dem Trust des Common Law zu befassen. Erst anhand dieser Perspektive offenbart sich, wo zwischen Trust und liechtensteinischer Treuhänderschaft Gemeinsamkeiten und wo Unterschiede bestehen und erst nach dieser Grundlegung lassen sich die Chancen und Möglichkeiten des liechtensteinischen Trustrechts wirklich profund ausloten.
Diesem Anforderungsprofil wird unsere Kanzlei gerecht. RA Dr. Bösch hat zum Recht des liechtensteinischen Trust nicht nur grundlegende Publikationen verfasst, sondern verfügt auch über entsprechende Prozesserfahrung in „trust disputes“ vor liechtensteinischen Gerichten.
Unsere liechtensteinische Niederlassung unterstützt Klienten insbesondere in folgenden „trust matters“:
- Verfassung von legal opinions
- Fachkundige Begleitung bei der Erstellung und/oder Änderung maßgeschneiderter Trusturkunden und by-laws
- Gerichtliche Vertretung von Trustbegünstigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
- Führung gerichtlicher Abberufungsverfahren gegen pflichtwidrig handelnde Trustees
- Schiedsgerichtliche Vertretung von Trustees oder Trustbegünstigten
- Mitwirkung als Schiedsrichter in schiedsgerichtlichen Truststreitigkeiten