Pflichtteilsrecht
Durch lebzeitige Zuwendungen an liechtensteinischen Stiftungen, Anstalten oder Trusts kann der Wirkungsgrad des Pflichtteilsregimes, dem ein ausländischer Erblasser angehört, zum Teil empfindlich eingeschränkt werden.
Aufgrund des Ineinandergreifens zweier unterschiedlicher Erbrechtsordnungen, nämlich dem Heimatrecht des ausländischen Erblassers einerseits und dem liechtensteinischen Erbrecht andererseits, eröffnen sich für Erblasser und Pflichtteilsberechtigte eine Vielzahl von Chancen und Risiken. Um das damit verbundene Potential optimal auszuloten und gegebenenfalls auch ausnützen zu können, ist fachkundiger Rat unerlässlich.
RA Dr. Bösch verfügt in diesem Segment über einschlägige (erfolgreiche) Prozesserfahrung und hat zum Spannungsverhältnis zwischen Pflichtteils- und Stiftungsrecht bereits wiederholt publiziert. Er weiß um die Stärken und Schwächen liechtensteinischer Vermögensträger im Zusammenhang mit ausländischen Pflichtteilsrechten bestens Bescheid und ist deshalb nicht nur in der Lage, den Klienten profund zu beraten, sondern ihn auch in einem Prozess effektiv zu vertreten.