Gläubigerschutz
Liberalität und Anonymität des liechtensteinischen Gesellschafts- und Stiftungswesens begründen für eine gewisse Klientel immer wieder die große Verlockung, sich durch die Verwendung liechtensteinischer Vermögensstrukturen gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu entziehen. Die Fälle, wo mittels Einschaltung liechtensteinischer Stiftungen, Anstalten oder Trusts versucht wurde, Gläubiger des wirtschaftlichen Beherrschers solcher Vermögensstrukturen zu schädigen, sind mannigfach.
Ein Ende dieser Entwicklung ist im Zeitalter zunehmend aggressiver Asset Protection Strategien nicht in Sicht, zumal Staaten, deren Druck sich Liechtenstein in den letzten Jahren politisch beugen musste, sich durchwegs nur um die Durchsetzung ihrer eigenen Fiskalinteressen kümmern. Der Schutz der „einfachen“ Gläubigerinteressen ihrer Bürger scheint die Politik ausländischer Rechtsordnungen (einschließlich der EU) demgegenüber nicht zu interessieren. So steht derjenige, dessen schuldrechtliche, familien- oder erbrechtliche Ansprüche Gefahr laufen, durch den Einsatz liechtensteinischer Strukturen auf der Strecke zu bleiben, zumeist allein auf weiter Flur.
Wer als Gläubiger gegen wirtschaftliche Stifter, Gründerrechtsinhaber oder sonstige Beherrscher und/oder finanzielle Nutznießer liechtensteinischer Rechtsformen effektiv vorgehen will, steht regelmäßig auf verlorenem Posten, wenn er sich nicht einem versierten Fachmann anvertraut.
Effektiver Gläubigerschutz im liechtensteinischen Recht verlangt vor allem
- Funktionsweise sowie Einbruch- und Schwachstellen liechtensteinischer Vermögensstrukturen genauestens zu kennen,
- mit den Instrumentarien des Gläubigerschutzrechts bestens vertraut zu sein und
- die sich daraus ergebenden Möglichkeiten vor Gericht schnell und effizient durchsetzen zu können.
Diesem Anforderungsprofil wird unsere Kanzlei gerecht:
Die Kenntnis der Stärken und Schwächen liechtensteinischer Vermögensstrukturen ist ein wesentlicher Bestandteil unseres know hows. Wir sind im einschlägigen Anfechtungsrecht versiert und verfügen über Spezialkenntnisse bei Exekution in Vermögensrechte, bei Haftungsdurchgriff, Scheingeschäftskonstellationen und Gesetzesumgehung. Unser Wissen um die zentralen Bausteine des liechtensteinischen Gläubigerschutzrechts kann durch eigenes anwaltliches Einschreiten bei Gericht auch selbst um- und durchgesetzt werden.