Liechtenstein

Seine berufliche Laufbahn führte Rechtsanwalt Bösch schon früh ins benachbarte Fürstentum Liechtenstein. Noch als Doktorand eines vom vormaligen Präsidenten des Fürstlichen Liechtensteinischen Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Karl Kohlegger betreuten liechtensteinischen Dissertationsthemas war Bösch in Vaduz in der Rechtsabteilung eines renommierten liechtensteinischen Treuhandunternehmens als Unternehmensjurist tätig.

Nicht lange nach der Eröffnung seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Bregenz ist Bösch vom Liechtenstein-Institut dazu auserkoren worden als rechtswissenschaftlicher Forschungsbeauftragter die damals noch sehr schütteren dogmatischen Grundlagen des liechtensteinischen Stiftungsrechts rechtswissenschaftlich aufzuarbeiten und die Forschungsergebnisse in Buchform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Aufgabe ist er mit dem 2005 publizierten Grundlagenwerk „Liechtensteinisches Stiftungsrecht“ vollumfänglich gerecht geworden. Seine Untersuchung ist in der Fachwelt mit hervorragenden Kritiken bedacht worden. Der damalige Lehrstuhlinhaber für Privatrecht an der Universität Zürich und wohl führendste schweizerische Stiftungsrechtsexperte, Univ.-Prof. Dr. Hans Michael Riemer, hat der Arbeit in seiner Buchbesprechung Habilitationsqualität bescheinigt.

Angesichts dieser Vorgeschichte muss es nicht wundern, dass auch die praktische anwaltliche Tätigkeit von RA Bösch einen sehr starken Bezug zum liechtensteinischen Recht aufweist: Ein zentrales Fach- und Tätigkeitsgebiet der Kanzlei bildet das liechtensteinische Gesellschafts- und Stiftungsrecht mit seinen international bekannten Rechtsformen Stiftung, Anstalt, Treuunternehmen sowie dem für kontinentale Rechtsordnungen einzigarten Rechtsinstitut des liechtensteinischen Trust. Sämtliche Fälle mit Liechtenstein-Bezug werden von unserer liechtensteinischen Niederlassung aus betreut.

Zum liechtensteinischen Stiftungs- und Trustrecht hat RA Bösch zwischenzeitlich bereits mehr als 15 rechtswissenschaftliche Publikationen verfasst. Die beiden in Buchform zum Treuhand- und Stiftungsrecht erschienen Arbeiten Böschs konnten die liechtensteinische Rechtsentwicklung nachhaltig beeinflussen.

Die literarische Beschäftigung mit den Stärken und Schwächen liechtensteinischer Vermögensstrukturen und ihrem rechtlichen Umfeld bildet insgesamt den bisherigen Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Betätigung von Rechtsanwalt Bösch. Seine besonderen rechtstheoretischen Kenntnisse befruchten in idealer Weise unsere praktische Tätigkeit mit diesen liechtensteinischen Vermögensstrukturen, sei es als Prozessanwalt, Schiedsrichter oder als Rechtsgutachter. Dadurch ist gerade in diesem komplexen und anspruchsvollen rechtlichen Segment eine Betreuung des Klienten auf höchstem fachlichem Niveau sichergestellt.

Fachbereiche Liechtenstein

Stiftungsrecht

Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist ein absolutes Spezialgebiet unserer Kanzlei, in dem wir erstklassig besetzt sind: Wie kaum ein anderer Praktiker hat sich RA Dr. Bösch ...

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Trust und Treuunternehmen

Der liechtensteinische Trust (Treuhänderschaft) ist ein einzigartiges Rechtsinstitut mit einem besonderen Flair. Mit ihm wollte der liechtensteinische Gesetzgeber ...

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Anstaltsrecht

Bis ihr die Stiftung den Rang abgelaufen hat war die liechtensteinische Anstalt lange Zeit die beliebteste liechtensteinische Rechtsform. Das besondere an der liechtensteinischen ...

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Gläuberschutz

Liberalität und Anonymität des liechtensteinischen Gesellschafts- und Stiftungswesens begründen für eine gewisse Klientel immer wieder die große ...

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Asset Protection

Als Asset Protection werden gemeinhin juristische Gestaltungen oder Vorkehrungen zum Zwecke des Vermögensschutzes bezeichnet. Eines der Hauptziele ...

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Pflichtteilsrecht

Durch lebzeitige Zuwendungen an liechtensteinischen Stiftungen, Anstalten oder Trusts kann der Wirkungsgrad des Pflichtteilsregimes, dem ein ...

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Rechtsgutachten

„Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ Dieses Bonmot trägt zwar einen wahren Kern in sich, so ganz unkalkulierbar sind die Risiken ...

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Schiedsgerichtsbarkeit

Auch wenn Geschäftsbeziehungen meist für beide Teile zufriedenstellend verlaufen, kann es doch hin und wieder dazu kommen, dass sich die Standpunkte ...

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Prozessführung

Allein mit kompetenter Fallanalyse ist dem Klienten regelmässig nicht geholfen, wenn es darum geht, seine Ansprüche effektiv durchzusetzen. Hier ist im Ernstfall ...

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