Stiftungsrecht

Mit zwischenzeitlich mehr als 3200 Privatstiftungen hat sich das österreichische Privatstiftungsrecht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1993 hervorragend bewährt. Doch der vormals starke Stiftungsboom ist in den letzten Jahren zum Erliegen gekommen. Das dürfte zu einem erheblichen Teil auch darauf zurückzuführen sein, dass die Planungssicherheit aufgrund kontinuierlich restriktiver gewordener steuerlicher Rahmenbedingungen stark gelitten hat.  

Nachdem die Gründergeneration der Stifter(innen) allmählich in die Jahre kommt, stellen sich zunehmend Fragen nach dem „danach“. Vor allem bei Stiftungen, bei denen der Stifter auf die laufende Verwaltung der Privatstiftung zu seinen Lebzeiten einen starken Einfluss ausgeübt hat, wird es mit seinem Ableben zwangsläufig zu einem Paradigmenwechsel kommen. Nicht nur dafür, sondern auch in erbrechtlicher Hinsicht gilt es rechtzeitig Vorsorge zu tragen. Ist die Stiftung beispielsweise dafür gewappnet, wenn mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen nicht ausreichend bedachter Noterben gerechnet werden muss? Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit Auskunftsansprüchen potentieller Noterben gegenüber der Stiftung? Kann eine Stiftungsbegünstigung pflichtteilsrechtlich angerechnet werden und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Bei der Klärung dieser und vieler anderer stiftungsrechtlich relevanter Fragestellungen ist professionelle Betreuung angezeigt.

Unsere Kanzlei verfügt über einen ausgezeichneten stiftungsrechtlichen Background und kann zudem auch auf vielfältigste Erfahrungen mit dem (für das österreichische Privatstiftungsrecht in mancherlei Hinsicht vorbildhaften) liechtensteinischen Stiftungsrecht zurückgreifen.

Wir beraten und vertreten Stifter, Stiftungsorgane und Stiftungsbegünstigte nicht nur in allen Fragen des Privatstiftungsrechts, sondern auch in relevanten Schnittstellenmaterien wie dem Pflichtteils-, Unterhalts-, Ehegüter- oder Anfechtungsrecht.

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