Familienrecht
Familiäre Beziehungen geraten heutzutage leider viel zu oft aus den Fugen und enden dann nicht selten mit schmerzhafter Trennung. Wer als Anwalt familiäre Auseinandersetzungen juristisch begleitet, sollte neben der entsprechenden Sachkunde auch Verständnis und ein beträchtliches Fingerspitzengefühl mitbringen. Diesem Anforderungsprofil wird unsere Kanzlei gerecht.
Unsere Erfahrung zeigt, dass einvernehmliche vernünftige Lösungen, die auf die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten ausreichend Bedacht nehmen oft wesentlich zielführender sind als ewige nervenzerrüttende Rosenkriege.
Natürlich wird es nach wie vor immer wieder auch Fallkonstellationen geben, wo die konsequente prozessuale Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche letztlich das einzige Mittel ist, um der Sache des Klienten/der Klientin zum Durchbruch zu verhelfen. Das wird vor allem dort der Fall sein, wo der eigene Standpunkt wohlbegründet und die andere Seite partout nicht an konsensualen Lösungen interessiert ist.
Einen immer bedeutenderen Stellenwert nehmen in der anwaltlichen Praxis die Bedürfnisse nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Partnerschaften ein. Gerade bei ersteren besteht oftmals ein erheblicher vermögensrechtlicher und auch erbrechtlicher Gestaltungsbedarf.
Das familienrechtliche Tätigkeitsgebiet der Kanzlei umfasst:
- familienrechtliche Beratung
- Errichtung von Eheverträgen
- Errichtung von Lebensgemeinschafts- und Partnerschaftsverträgen
- Verfassung von Scheidungsvereinbarungen
- Durchführung einvernehmlicher oder streitiger Scheidungsverfahren
- Durchführung ehegüterrechtlicher Aufteilungsverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland
- Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren