Erbrecht
Wer Vermögen besitzt, sollte sich rechtzeitig mit der Frage auseinandersetzen, in wessen Hände dieses nach seinem Tod gelangen soll.
Ohne testamentarische Anordnung tritt im Ablebensfall die gesetzliche Erbfolge ein, deren Folgen vielfach nicht dem entsprechen, was sich ein Erblasser tatsächlich wünscht. Steuerliche Überlegungen, individuelle Bedürfnisse der Nachkommen oder andere Gründe lassen es zudem oftmals ratsam erscheinen, Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten zu übertragen.
In all diesen Fällen ist eine professionelle Betreuung gefragt. Wer als Rechtsanwalt auch im Erbrecht vertragsrechtlich tätig ist und überdies über einschlägige Prozesserfahrung verfügt, ist in besonderem Maße befähigt, den Klienten erbrechtlich bedarfsgerecht zu betreuen. Wir beraten und vertreten Klienten in allen Erbfolgeangelegenheiten sowie zu sämtlichen Fragen der Nachlassplanung und vorweggenommenen Erbfolge.
Die Kanzlei steht Erblassern mit Rat und Tat bei der Errichtung von Testamenten, Schenkungs- und Übergabs- oder Erbverzichtsverträgen zur Verfügung.
Ein mit der rechtswissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit RA Böschs mitgewachsenes Spezialgebiet der Kanzlei bilden sämtliche Fragen des Pflichtteilsrechts, dessen Bedeutung und Folgen in der Praxis vielfach stark unterschätzt werden.
Eine Verlassenschaftsabhandlung muss nicht zwangsläufig durch einen den Erben oftmals überhaupt nicht bekannten Notar erfolgen. Sie kann, wenn zwischen den Erben entsprechende Einigkeit besteht, auch durch den Anwalt ihres Vertrauens im schriftlichen Wege erfolgen. Unsere Kanzlei führt auch solche Verlassenschaftsabhandlungen für die betroffenen Erben durch.