Kein Stein ist im internationalen Steuerverfahrens- und Steueramtshilferecht auf dem anderen geblieben, seit die USA das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz dazu brachten, in den steuerlichen Informationsaustausch einzutreten. Da dieses Beispiel in weiterer Folge Schule machte, ist mittlerweile zwischen immer mehr Staaten der Welt ein Netz von bilateralen und multilateralen Übereinkommen über den steuerlichen Informationsaustausch entstanden ...