Unternehmen haben derzeit erheblich mit den Folgen der Maßnahmen zu kämpfen, die von der Regierung anlässlich der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Das auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes per Verordnung erlassene Verbot des Betretens des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben wirft die Frage auf, ob der Mietzins für derartige Betriebsstätten gemindert werden kann.....