In einem Aufsehen erregenden Urteil hat der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts am 05.05.2020 entschieden, dass die EZB im Zusammenhang mit ihrem Anleihekaufprogramm PSPP ihre Kompetenzen überschritten habe. Gleiches gelte für den EuGH, der hinsichtlich der EZB seiner diesbezüglichen Kontrollaufgabe nicht nachgekommen sei.......