Podiumsdiskussion am 20.11.2025 in Wien: Unternehmensstiftungen - resiliente Eigentümer in schwierigen Zeiten oder Instrumente mit Missbrauchspotential?
Am 20.11.2025 veranstaltete die Commitment Privatstiftung in Wien im Palais Ephrussi eine Veranstaltung zum Thema „Unternehmensstiftungen – resiliente Eigentümer in schwierigen Zeiten oder Instrumente mit Missbrauchspotenzial?“ Gemeinsam mit Univ.-Prof. Brigita Zöchling-Jud, Dekanin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien sowie Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner von der Universität Graz nahm RA Dr. Harald Bösch an der Podiumsdiskussion dieser Veranstaltung teil....
Kritische Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch zu einem von der liechtensteinischen Regierung lancierten Gesetzesentwurf zur Abänderung des Rechts der Treuhänderschaft gem. Art. 897ff PGR
Großer Erfolg für Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch als Expert Witness für liechtensteinisches Recht in einem prominenten vom High Court in London kürzlich entschiedenen Fall
Dr. Bösch kam die ehrenvolle Aufgabe zu, beim High Court in London in einem bedeutenden Gerichtsfall als Expert Witness (sachverständiger Zeuge) für liechtensteinisches Recht aufzutreten. Der Fall wurde vom britischen juristischen Fachjournal The Lawyer unter die „Top 20 Cases of 2023“ gelistet….
Hoher Schadenersatzbetrag für in Ungarn geschädigten Zahnarztpatienten
Nach fünfjährigem Rechtstreit konnte Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch für einen Vorarlberger Patienten gegen eine ungarische Zahnarztklinik die Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von EUR 117.599.- erwirken…
Liechtensteinische Regierung will Fürstlichen Obersten Gerichtshof abschaffen!
Gemäß einer Gesetzgebungsinitiative der liechtensteinischen Regierung vom 14.02.2023 soll der im Rahmen einer Justizreform der Fürstliche Oberste Gerichtshof abgeschafft werden……
VW Abgasskandal: EuGH erklärt österreichische Gerichte für Schadenersatzprozesse betreffend in Österreich verkaufte Volkswagen PKWs mit Schummelsoftware für international zuständig
Im VW Abgasskandal geht es um eine unzulässige Software, die die Volkswagen Aktiengesellschaft („VW“) in Dieselfahrzeugen installiert hat. Die Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet.....