NEWS 1/2020

Einschränkung des Gerichtsbetriebs wegen Corona Pandemie

Die Corona Pandemie hat neben den für uns alle sehr belastenden Ausgangsbeschränkungen auch zu gröberen Einschränkungen des Gerichtsbetriebes geführt. So hat das Parlament in den letzten Tagen im Eilverfahren zahlreiche Gesetzespakete geschnürt, die für die Rechtspflege von entscheidender Bedeutung sind.

Mündliche Verhandlungen:

Derzeit finden etwa Anhörungen und mündliche Verhandlungen nur in dringenden Fällen statt. Unser Kanzleibetrieb betreffend wurden mit wenigen Ausnahmen alle Verhandlungen, welche für die nächsten Tage und Wochen anberaumt waren, zwischenzeitlich abberaumt.

Für Gerichte besteht die Möglichkeit, dringende Anhörungen unter Verwendung technischer Hilfsmittel durchzuführen.

Unterbrechung von Fristen:

Zudem sind auch annähernd alle prozessualen Fristen, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. COVID-19-Gesetzespakets noch nicht abgelaufen waren sowie jene Fristen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zu laufen begonnen haben (bzw. noch beginnen werden) bis zum 30.4.2020 unterbrochen worden. Diese Fristen beginnen mit 1.5.2020 neu zu laufen. Unterbrochen sind sowohl gesetzliche als auch richterliche Fristen. Einige wenige Fristen sind von dieser Grundregel jedoch ausgenommen. So gilt die Fristenunterbrechung etwa nicht für Leistungsfristen.

Bis zum 30.4.2020 sind auch diverse materiell-rechtliche Verjährungsfristen gehemmt. Wir können Sie zu diesem Thema im Bedarfsfall gerne näher beraten.

Auswirkungen auf unseren Kanzleibetrieb:

Unser Kanzleibetrieb bleibt trotz der einschneidenden Beschränkungen weiterhin für Sie geöffnet. Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Büroöffnungszeiten. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir derzeit keine persönlichen Besprechungen anbieten können.

Zurück

© Kanzlei Bösch 2024 | Sitemap | Datenschutz | Impressum | Anfahrt | Kontakt