Stiftungsrecht

Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist ein absolutes Spezialgebiet unserer Kanzlei, in dem wir erstklassig besetzt sind: Wie kaum ein anderer Praktiker hat sich RA Dr. Bösch im Laufe der letzten 15 Jahre auf hohem akademischem Niveau rechtswissenschaftlich mit grundlegenden Fragen des liechtensteinischen Stiftungsrechts beschäftigt. Er ist Autor des mehr als 800 Seiten beschlagenen Standardwerks „Liechtensteinisches Stiftungsrecht“. Gewichtige internationale Mandate oder die (ehrenvolle) Berufung vor einem US-amerikanischen Gericht als expert witness für liechtensteinisches Stiftungsrecht aufzutreten sind Ausdruck der außergewöhnlichen stiftungsrechtlichen Fachkompetenz von Kanzleiinhaber Dr. Harald Bösch.

Die literarische Präsenz Dr. Böschs hat in der liechtensteinischen Gerichtspraxis reichhaltige Spuren hinterlassen: Sein in diversen Publikationen dokumentiertes stiftungsrechtliches Fachwissen wird von liechtensteinischen Gerichten regelmäßig zur Entscheidungsfindung herangezogen und zitiert. Auf Grundlage seiner literarischen Fachkritik hat der Fürstliche Liechtensteinische Oberste Gerichtshof seine stiftungsrechtliche Judikatur bereits zweimal geändert. Die fruchtbare Kombination zwischen rechtswissenschaftlichem Tiefgang einerseits und reichhaltiger praktischer Erfahrung andererseits kommt unseren Klienten im Stiftungsrecht in idealer Weise zugute.

Unsere liechtensteinische Niederlassung berät und vertritt Privatkunden und Institutionen in allen Fragen des liechtensteinischen Stiftungsrechts. Neben der Errichtung von maßgeschneiderten Stiftungserklärungen (-urkunden) und Stiftungszusatzurkunden (Reglementen) oder deren Änderung begutachten wir diese auch auf deren rechtliche Konsistenz und Durchsetzbarkeit im Prozessfall.

RA Dr. Bösch verfasst ferner Rechtsgutachten zu stiftungsrechtlichen Fragestellungen aller Art und konnte Mandanten dank seiner Expertise bereits oftmals erfolgreich zur Seite stehen. Dank seiner stiftungsrechtlichen Fachkompetenz und Prozesserfahrung wird er auch immer wieder zu schiedsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit stiftungsrechtlichen Streitigkeiten beigezogen, sei es als Rechtsvertreter einer der Schiedsgerichtsparteien oder als Mitglied des Schiedsgerichts.

Die profunde Kenntnis des Stiftungsrechts genügt bisweilen nicht, um dem Anliegen des Klienten optimal Rechnung zu tragen. Grund dafür sind zahlreiche andere Rechtsgebiete, mit denen sich das Stiftungsrecht überschneidet. Dazu zählen vor allem Gesellschaftsrecht (insbesondere bei Holdingsstrukturen), Pflichtteilsrecht, Unterhalts- und Ehescheidungsrecht. Darüber hinaus spielen im Stiftungsrecht ganz allgemein Belange des Gläubigerschutzes (creditor protection) und Vermögensschutzes (asset protection) auch immer wieder eine wichtige Rolle. Mit all diesen Querschnittsmaterien sind wir ebenfalls bestens vertraut. Unsere liechtensteinische Niederlassung ist deshalb auch in der Lage, Erben oder Gläubiger des Stifters bei der effektiven Anspruchsdurchsetzung gegen Stiftungen optimal zu unterstützen.

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