Prozessführung

Allein mit kompetenter Fallanalyse ist dem Klienten regelmäßig nicht geholfen, wenn es darum geht, seine Ansprüche effektiv durchzusetzen. Hier ist im Ernstfall auch entsprechendes prozessuales Durchsetzungsvermögen gefragt. Unsere Kanzlei verfügt über das entsprechende Maß an „Streitbarkeit“, wenn es gilt dem Anliegen des Mandanten auch vor Gericht zum Durchbruch zu verhelfen. Nicht zuletzt dank der langjährigen in- und auch ausländischen Prozesserfahrung RA Böschs ist der Mandant mit uns daher auch vor Gericht gut gewappnet.

Über entsprechende Prozesserfahrung verfügt die Kanzlei zudem auch in schiedsgerichtlichen Verfahren. Insbesondere in anspruchsvollen liechtensteinischen Schiedsverfahren ist RA Dr. Bösch von Schiedsgerichtsparteien bereits wiederholt zum Schiedsrichter ernannt worden.

Unsere Erfahrung kommt dem Klienten schließlich auch bei der zielstrebigen Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen im Exekutionswege zugute.

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