Asset Protection

Als Asset Protection werden gemeinhin juristische Gestaltungen oder Vorkehrungen zum Zwecke des Vermögensschutzes bezeichnet. Eines der Hauptziele der Asset Protection ist darauf gerichtet, Vermögenswerte in eine geeignete juristische Struktur einzubringen, um auf diese Weise die Versorgung der eigenen Familie und Nachkommenschaft bei gleichzeitigem Ausschluss eines Gläubigerzugriffs sicher zu stellen.

Vor allem in Offshore-Jurisdiktionen erfreuen sich Asset Protection Strukturen eines erheblichen Zuspruchs. Asset Protection Strategien stehen in einem Spannungsverhältnis mit den Interessen des Gläubigerschutzes und sind deshalb nicht unumstritten.

Das Fürstentum Liechtenstein ist aufgrund des ausgeprägten Geheimnisschutzes seines Personen- und Gesellschaftsrechts, der großzügigen Gestaltungsfreiheit seiner Vermögensstrukturen und des weitgehenden Fehlens von Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen mit Drittstaaten ein recht beliebter Asset Protection Standort.  Mit Stiftung, Trust, Treuunternehmen und (gründerrechtsloser) Anstalt erhält die liechtensteinische Rechtsordnung gleich vier rechtliche Vehikel, die sich grundsätzlich zu Vermögensschutzzwecken gut eignen.

Asset Protection hat mitunter aber auch viel mit einer Gratwanderung gemeinsam, zumal bei bestimmten Fallkonstellationen sogar das Risiko einer Strafbarkeit wegen Schädigung fremder Gläubiger, Vollstreckungsvereitelung oder Kridadelikten nicht ausgeschlossen werden kann. Seriöse Asset Protection ist deshalb eine sehr anspruchsvolle Angelegenheit, die dem Berater vielschichtige Sachkompetenz abverlangt. Dabei kann es ohne weiteres notwendig werden, den Bogen vom Stiftungs-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht bis hin zu Insolvenz-, Anfechtungs- und Strafrecht zu spannen. Aufgrund der zumeist vorliegenden Auslandsberührung ist überdies auch das Kollisionsrecht und das Heimatrecht des Klienten in die Planung miteinzubeziehen.

In der Praxis wird Asset Protection immer wieder gern zum Aufhänger für Marketingbotschaften verwendet, die im Ernstfall dann längst nicht das halten dürften, was dem Klienten zuvor vollmundig versprochen worden ist. Dank unserer Expertise sind wir demgegenüber in der Lage, realistisch und risikogerecht zu beurteilen, was liechtensteinische Vermögensstrukturen in einem konkreten Fall mit Asset Protection zu leisten oder nicht zu leisten im Stande sind.

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