Vertrags- und Liegenschaftsrecht

Vertrags- und Liegenschaftsrecht ist längst kein allein den Notaren vorbehaltenes Rechtsgebiet. Vielmehr sind Rechtsanwälte, die zugleich auch über einschlägige Prozesserfahrung in Vertragsstreitigkeiten verfügen, in ganz besonderem Maße mit den juristischen „Knackpunkten" entsprechender vertraglicher Regelungen und ihren Auswirkungen vertraut. Insoweit ist der Vertragsanwalt für die Verfassung von Verträgen in besonderem Maße berufen.

Das Vertrags- und Liegenschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem unsere Kanzlei schon seit vielen Jahren erfolgreich tätig ist. Neben der Errichtung von Kaufverträgen, Schenkungs- und Übergabsverträgen aller Art, Dienstbarkeits- und Fruchtgenussverträgen, Miet- und Pachtvertägen, verfügen wir auch über entsprechende Erfahrung mit in der Praxis weniger häufig vorkommenden Vertragsmaterien wie etwa dem Baurecht oder dem Superädifikatsrecht.

In allen Liegenschaftsvertragssachen bieten wir dem Klienten bei Bedarf einen umfassenden Service. Wir erledigen auch sämtliche mit der Vertragserrichtung verbundenen zusätzlichen Leistungen wie etwa Anzeige und Abfuhr der entsprechenden Steuern und Abgaben, Treuhandabwicklung sowie Grundbuchsgesuch. Im Regelfall werden wir dabei für den Mandanten auf der Basis eines vorab fixierten Pauschalpreises aktiv, womit für den Klienten von vornherein eine klare Kostentransparenz besteht.

Dank unseres entsprechenden know hows im Raumplanungs- und Grundverkehrsrecht (einschließlich des relevanten EU-Rechts) sowie guter Kontakte mit lokalen Maklerbüros sind wir zudem in der Lage, Klienten beim An- oder Verkauf von Liegenschaften, Häusern oder (Ferien)Wohnungen optimal zu beraten und zu unterstützen.

Zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei hat sich vor allem in letzter Zeit das Vertriebsvertragsrecht, vorwiegend mit grenzüberschreitendem internationalen Bezug sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entwickelt.

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