Schadenersatz- und Gewährleistung

Trotz besonnener Planung und verantwortungsbewusstem Handeln kann uns das Leben mitunter mit unerfreulichen Zwischenfällen konfrontieren: Leistungen und/oder Produkte die wir selbst anbieten oder in Anspruch nehmen sind mangelhaft oder man kommt durch eine Vertragswidrigkeit, bei einem Unfall oder gar durch eine Straftat zu Schaden. Bei Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht handelt es sich um Rechtsmaterien, mit denen früher oder später fast jeder (zumindest) einmal im Leben in Berührung kommt. Sie sind in der Praxis deshalb von großer Bedeutung.

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche können nicht ewig geltend gemacht werden. Vielmehr ist ihre Ausübung – bei sonstigem Rechtsverlust -  an bestimmte Fristen gebunden. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig beraten und sichern Sie sich durch kompetente anwaltliche Begleitung die Durchsetzung Ihrer Rechte. Wer von anderen auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen wird, tut ebenfalls gut daran, sich rechtzeitig in fachkundige Obhut zu begeben.

Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des Schaden- und Gewährleistungsrechts, verhandeln außergerichtliche Lösungen, prüfen die Chancen einer Prozessführung und vertreten in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

Unsere einschlägige anwaltliche Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Prüfung der Wirksamkeit von Gewährleistungs- und Haftungsausschlüssen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit Vertragsverletzungen
  • Bauprozessführung
  • Unfall- und Haftpflichtschäden: Schmerzensgeld, Dauerfolgen, Behandlungs- und Betreuungskosten, Verdienstentgang
  • Straßen- und Wegehalterhaftung
  • Produkthaftung
  • Arzthaftung

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