Prozessführung

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe – diese Redewendung hat vor allem im juristischen Prozessalltag viel für sich.  Wer über einen juristischen Anspruch verfügt, der von der Gegenseite bestritten wird, muss diesen zwangsläufig gerichtlich durchsetzen. Ansprüche sind vor Gericht im Regelfall unter Beweis zu stellen, und wem es als beweispflichtiger Prozesspartei nicht gelingt, in prozessual ausreichender Form den Beweis zu erbringen, hat am Ende das Nachsehen, mag er sich noch so im Recht wähnen.

Das Prozessrecht dient zwar der prozessualen Durchsetzung eines materiellen Anspruchs, hat aber vielfältige eigene Facetten und auch seine Tücken. Die Effizienz oder Ineffizienz der Ausübung des anwaltlichen Fragerechts kann mitunter prozessentscheidend sein und wo ein Klagebegehren oder ein Rechtsmittel mangelhaft formuliert oder ausgeführt ist, kann einem vermeintlich wohl begründeten Anspruch nur allzu leicht ein bitteres Schicksal widerfahren.

Mit diesen Hinweisen, die sich beliebig vermehren ließen, soll angedeutet werden, dass dem Klienten selbst mit einer ausgezeichneten vorprozessualen anwaltlichen Beratung nicht wirklich geholfen ist, wenn es in weiterer Folge nicht auch gelingt, den Anspruch vor Gericht entsprechend durchzusetzen.

Unsere Kanzlei ist seit ihrem Bestehen stets auch forensisch tätig, sodass die prozessuale Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen zu unserem Tagesgeschäft und zu einem unserer bevorzugten Tätigkeitsgebiete zählt.

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