Miet- und Wohnrecht

Wer Haus oder Wohnung nicht selbst bewohnt, sondern vermietet oder Dritten anderweitig zur Benützung überlässt, sieht sich mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert, die sich ohne profunde juristische Begleitung oft kaum beantworten lassen:

Was sollte ein guter Mietvertrag alles beinhalten? Braucht es überhaupt einen schriftlichen Mietvertrag? Darf der Mieter am Mietobjekt Veränderungen vornehmen und wenn ja welche? Kann er dafür vom Vermieter Aufwandersatz verlangen und wenn ja in welchem Umfang? Verfügt ein Lebensgefährte über wohnrechtliche Ansprüche? Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht oder was hat es mit einem Fruchtgenuss auf sich?

Dieser Aufzählung ließe sich beliebig ausweiten. Sie zeigt, wie vielschichtig miet- und wohnrechtliche Ansprüche sein können.

Das komplizierte und mit zahlreichen Besonderheiten und Ausnahmen gespickte österreichische Mietrecht lässt sowohl jeden Vermieter als auch jeden Mieter gut daran tun, vor Eingehung eines Mietverhältnisses einen juristisch versierten Fachmann beizuziehen.

Das starke Aufkommen von Wohnungseigentumsobjekten wiederum beglückt sämtliche Miteigentümer zwangsläufig mit Regelwerken, deren Inhalt und juristische Folgen ihnen oftmals nicht ausreichend vertraut sind. So kann es sehr schnell zu Konflikten mit der Verwaltung oder anderen Mitgliedern der Miteigentümergemeinschaft kommen, die dann letztlich im Gerichtssaal enden.

Wir beraten und unterstützen Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter oder Mieter in Zusammenhang mit sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Fragen. Dazu zählen namentlich die

  • Errichtung von Miet- und Pachtverträgen sowie Räumungsvergleichen
  • Vertretung in gerichtlichen Aufkündigungs- und Räumungsverfahren
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Lärmbelästigung oder anderen Beeinträchtigungen
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wohnungseigentums
  • Beratung und Vertretung in allen miet- und wohnrechtlichen Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzfragen

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