Liechtensteinisches Recht

Als mitteleuropäisches Eldorado für steuerschonend angelegtes Kapital ist das kleine Fürstentum Liechtenstein weltweit bekannt. Ungeachtet aller Steuerskandale, von denen die lokale Finanzdienstleistungsbranche in den letzten Jahren empfindlich getroffen wurde, verfügt Liechtenstein nach wie vor über mehr Gesellschaften und Stiftungen als über natürliche Einwohner.

Der krisensichere Franken als gesetzliches Zahlungsmittel, ein sehr stabiles politisches Umfeld und für bestimmte Gesellschaftsformen und Vermögensträger nach wie vor paradiesisch niedrige Steuersätze sind Faktoren, mit denen das kleine Fürstentum bei ausländischen Investoren weiterhin punkten kann. Die Mitgliedschaft im EWR und sein sehr liberales Stiftungs- und Gesellschaftsrecht sind weitere Vorzüge, die Liechtenstein für ausländische Kapitalgeber und Investoren attraktiv machen.

Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch beschäftigt sich schon viele Jahre intensiv mit dem Recht der liechtensteinischen Vermögensträger Stiftung, Anstalt, Treuunternehmen und Trust. Er gilt als einer der anerkanntesten Experten auf diesem Gebiet, hat hierzu reichhaltig publiziert und liechtensteinische Gerichte stützen sich in ihren Urteilen regelmäßig auf seine Lehrmeinung. Seit 2006 unterhält die Anwaltskanzlei Bösch in Vaduz eine eigene Niederlassung. Näheres über unsere fachlichen Spezialgebiete im liechtensteinischen Recht können Sie auf unsere Homepage unter Liechtenstein abrufen.

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