NEWS 3/2023

Großer Erfolg für Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch als Expert Witness für liechtensteinisches Recht in einem prominenten vom High Court in London kürzlich entschiedenen Fall

Dr. Bösch kam die ehrenvolle Aufgabe zu, beim High Court in London in einem bedeutenden Gerichtsfall als Expert Witness (sachverständiger Zeuge) für liechtensteinisches Recht aufzutreten. Der Fall wurde vom britischen juristischen Fachjournal The Lawyer unter die „Top 20 Cases of 2023“ gelistet….

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NEWS 2/2023

Hoher Schadenersatzbetrag für in Ungarn geschädigten Zahnarztpatienten

Nach fünfjährigem Rechtstreit konnte Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch für einen Vorarlberger Patienten gegen eine ungarische Zahnarztklinik die Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von EUR 117.599.- erwirken…

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NEWS 1/2023

Liechtensteinische Regierung will Fürstlichen Obersten Gerichtshof abschaffen!

Gemäß einer Gesetzgebungsinitiative der liechtensteinischen Regierung vom 14.02.2023 soll der im Rahmen einer Justizreform der Fürstliche Oberste Gerichtshof abgeschafft werden……

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NEWS 4/2020

VW Abgasskandal: EuGH erklärt österreichische Gerichte für Schadenersatzprozesse betreffend in Österreich verkaufte Volkswagen PKWs mit Schummelsoftware für international zuständig

Im VW Abgasskandal geht es um eine unzulässige Software, die die Volkswagen Aktiengesellschaft („VW“) in Dieselfahrzeugen installiert hat. Die Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet.....

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NEWS 3/2020

Deutsches Bundesverfassungsgericht setzt der bisherigen Narrenfreiheit der EZB Grenzen und mahnt Verhältnismäßigkeitsprüfung ein

In einem Aufsehen erregenden Urteil hat der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts am 05.05.2020 entschieden, dass die EZB im Zusammenhang mit ihrem Anleihekaufprogramm PSPP ihre Kompetenzen überschritten habe. Gleiches gelte für den EuGH, der hinsichtlich der EZB seiner diesbezüglichen Kontrollaufgabe nicht nachgekommen sei.......

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NEWS 2/2020

Mietzinsreduktion wegen Coronavirus?

Unternehmen haben derzeit erheblich mit den Folgen der Maßnahmen zu kämpfen, die von der Regierung anlässlich der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Das auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes per Verordnung erlassene Verbot des Betretens des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben wirft die Frage auf, ob der Mietzins für derartige Betriebsstätten gemindert werden kann.....

 

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